Träger als Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten regelmäßig tätigkeitsbezogen unterweisen. Das gilt nicht nur für die Pflegekräfte, sondern auch für die Leitung, Hauswirtschaft, Verwaltung, Reinigungskräfte, Aushilfen sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Für ehrenamtlich Tätige richten sich Schutz- und Unterweisungsmaßnahmen nach Einsatz und Versicherungsschutz; stimmen Sie sich dazu mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Leiharbeitnehmer unterweist grundsätzlich der Entleiher über die konkreten Gefahren am Einsatzort; die Abstimmung mit dem Verleiher bleibt nötig.
Vorlage für den Unterweisungsnachweis
- Allgemeine Unterweisung
- Arbeitsplatzspezifische Unterweisungen
– Pflege
– Nutzung von Dienstfahrzeugen
– Hygiene
– Bildschirm- (Büro-) Arbeitsplätze
– Umgang mit gefährlichen Substanzen (Gefahrstoffe)
– Erste Hilfe